DDR Reinheitsgebot

Die schwierige Rohstofflage zwang die DDR vom Reinheitsgebot abzurücken, welches in Deutschland über Jahrhunderte nur die Verwendung von Malz, Hopfen, Hefe und Wasser zum Bierbrauen versah. Dass sich die DDR vom Reinheitsgebot lösen musste, geschah aus der Not heraus. In den Technischen Güte- und Liefervorschriften der DDR, kurz TGL, wurde genau geregelt, welche Zusatzstoffe in der DDR zum Brauen zugelassen waren. Die für die DDR-Brauwirtschaft geltende TGL 7764 galt bis zur Wende am 3. Oktober 1990. Zugelassen waren Zusatzstoffe wie Gerstenrohfrucht, Reisgrieß, Maisgrieß, Zucker, Stärkecouleur, Natriumsacharin, Pepsinkonzentrat, Milchsäure, Salz, Tannin, Kieselgelpräparate und Ascorbinsäure. Dieses Dokument enthielt über die erlaubten Zusatzstoffe hinaus auch noch Vorschriften über die Bezeichnungen, die chemisch-physikalischen Merkmale, die Verpackung und Kennzeichnung, die Größe der Bieretiketten und deren Farbe.

Natürlich gab es auch "Edelbiersorten" in der DDR, allen voran Radeberger. Selten gab es diese Biere im freien Verkauf. Auch die Wernesgrüner Brauerei hatte Erfolg im Export. Diese Brauereien brauten weiterhin, trotz Rohstoffmangels,  nach dem Reinheitsgebot. Viele Medaillen erhielt das Radeberger Pilsner zu DDR-Zeiten für seine hohe Qualität.