Eigentumsformen der Brauereien und Getränkebetriebe in der DDR

Nach Kriegsende, 1945, noch vor der Gründung der DDR, verfügte die sowjetische Militär-Administration die Beschlagnahme des Eigentums aller Großbetriebe. Diese wurden im Zeitraum 1946 bis 1948 in Volkseigene Betriebe umgewandelt. Bis zur Bildung zentraler Wirtschaftsvereinigungen waren die VEB-Brauereien den jeweiligen territorialen Wirtschaftsverwaltungen unterstellt. Brauereiartikel aus dieser Phase sind daran erkennbar, dass die Bezeichnung VEB hinter dem Namen der Brauerei steht.

1948 wurden die Volkseigenen Brauereien und Mälzereien in der Verwaltung, später Vereinigung Volkseigener Betriebe der Brau- und Malzindustrie, zusammengeschlossen. Brauereiartikel aus dieser Phase haben den Zusatz VVB / VEB.

Von 1952 bis 1964 wurde die VVB Brau- und Malzindustrie aufgelöst. Die Brauereien wurden entweder dem Bezirk, dem Rat des Kreises und einige kleinere Brauereien der Gemeinde unterstellt. In einigen Bezirksstädten mit mehreren VEB-Brauereien erfolgte die erste verwaltungstechnische Zusammenlegung von Brauereien (VEB Vereinigte Brauereien). Brauereiartikel aus dieser Zeit tragen die Aufschrift VEB (B), VEB (K), oder VEB (G).

Im Oktober 1968 wurde die Bildung von Kombinaten auf Bezirksebene verfügt. Die nun gebildeten Getränkekombinate hatten in einigen Bezirken schon Vorläufer gehabt (Braukombinat). In den neuen Getränkekombinaten waren alle Betriebe der Gärungs- und Getränkeindustrie zusammengeschlossen, zum Beispiel Mineralwasserfabriken, Spirituosenfabriken. Abfüllbetriebe, Mälzereien und andere. Insgesamt gab es 15 Getränkekombinate, in jedem Bezirk eins. Das Kombinat war dem Wirtschaftsrat des Bezirks, die einzelne Brauerei dem Kombinat unterstellt. Ende 1970 waren von den damals vorhandenen 242 Braustätten erst 42,6 % Volkseigentum, die in Verwaltung befindlichen Brauereien (i.V.) wurden in der Statistik den VEB zugerechnet.

1972 wurden alle halbstaatlichen Betriebe und alle bis dahin bestehenden privaten Eigentumsformen KG, Privatbetriebe, Handwerksbetriebe mit über 10 beschäftigten sowie die privaten Genossenschaften in VEB umgewandelt. Der Staat kaufte die privaten Anteile. Die neuen VEB-Brauereien waren anfangs eigenständig und dem Rat des Kreises oder dem Wirtschaftrat unterstellt. Später wurden diese Brauereien oft mit gleichartigen Brauereien oder Getränkebetrieben im Territorium zusammengeschlossen oder sie wurden Betriebsteile größerer Brauereien. überstanden diese Betriebe den Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, stand am Ende dieser Kette die Eingliederung in das jeweilige Kombinat. Auf Brauereiartikeln ist die Zugehörigkeit nicht immer ersichtlich, viele Brauereien nutzten z.B. gemeinsame Kombinatsbierdeckel oder -Etiketten. Andere Brauereien brachten ihre eigenen heraus.

1990 mit der Wende wurde das Ende der Kombinate eingeläutet. Im Juli 1990 übernahm die Treuhandanstalt die Verwaltung des Volkseigentums bis zur Reprivatisierung der Betriebe. Viele Brauereien überlebten jedoch wegen Absatzschwierigkeiten nicht und wurden stillgelegt, so dass es in größeren Städten wie in Gera, Jena, Halle, Magdeburg, Dessau, Cottbus oder Neubrandenburg gar keine Braustätten mehr gab.