Fruchtaromalikör

Fruchtaromalikör: Likör, der laut TGL 8247/04 aus Aprikosen, Ebereschen (Vogelbeeren), Pfirsichen, Pflaumen, Preiselbeeren, Schlehen, Zitrus-früchten (Zitronen, Orangen, Blutorangen) sowie anderen Früchten, die nicht ausschließlich für Fruchtsaftlikör bestimmt sind, zubereitet wird und bei dem der Zusatz natürlicher Aromastoffe zugelassen ist. Früchte, die laut TGL nur für Fruchtsaftliköre vorgesehen sind, dürfen nicht zu Fruchtaromalikör verarbeitet werden. Der Alkoholgehalt von Fruchtaromalikör kann 30 bis 38 Vol.-% betragen, der Geschmack muß typisch nach der Fruchtart sein, die dem Fruchtaromalikör den Namen gibt. Fruchtaromalikör wird meist pur leicht gekühlt (um 12 °C) getrunken und eignet sich auch zum Mixen.

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Hirschfeld, am 28.09.2023