Tafelbrunnen

Tafelbrunnen: alkoholfreies Erfrischungsgetränk aus der Gruppe der ungesüßten kohlensäurehaltigen Wässer, das nach TGL 6801 nur aus einer vom Ministerium für Gesundheitswesen zugelassenen Quelle oder einem zugelassenen Brunnen stammen darf. Tafelbrunnen enthält natürliche, aus der Quelle oder dem Brunnen stammende gelöste, feste Mineralstoffe, die bis zu l000 mg je Liter ausmachen sowie durch Imprägnierung mindestens 6 g freies Kohlendioxid je Liter enthalten. Sie sind feinperlig und blank, weisen einen arteigenen, sauberen Geschmack auf und können durch Belüftung enteisent und entschwefelt werden. Sie sind geruchlos. Ein geringer Niederschlag von Mineralstoffen in der Flasche ist zulässig. Die Abfüllung erfolgt in Flaschen von 0,25 l, 0,33 l und 0,5 l Inhalt. Die Lagerung darf nur bei Temperaturen bis 15 °C erfolgen und muß frostfrei sein. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Tafelbrunnen sind erfrischend und durstlöschend. Sie werden pur getrunken, können aber auch mit Fruchtsäften und anderen Geschmacksträgern vermischt werden. Die günstige Trinktemperatur beträgt 11 bis 13 °C. Sie werden auch bereits vom Abfüllbetrieb mit Geschmacksstoffen (z. B. Margonwasser mit Zitronengeschmack) versehen. Zu den in der DDR zugelassenen Tafelbrunnen gehören unter anderem: Asta, Blankenburger Wiesenquelle, Gaensefurther Tafelbrunnen, Glashäger Brunnen, Gralsquelle, Hubertusbrunnen, Köhlerquelle, Margonwasser, Oberbrambacher, Petersbrunnen, Wemigeröder Brunnen.

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Hirschfeld, am 29.09.2023